Zahn 46 ist vor einem halben Jahr in einer anderen Praxis mit einer Wurzelfüllung versorgt worden, trotzdem druckempfindlich, eine druckempfindliche Schwellung in der Umschlagfalte ist auch vorhanden, was bedeutet, dass eine unterschwellige Entzündung vorliegt. Das Ausmaß des Knochenrückgangs reicht bis an die Wurzeln der Nachbarzähne (ca. 2,5cm), vertikal ist von einer Höhe von ca. 2cm auszugehen. Unter der vorderen Wurzel befindet sich überstopftes Wurzelfüllmaterial. Die Wahrscheinlichkeit einer Regeneration des Knochens ist denkbar gering. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen ist die Entfernung des Zahnes angezeigt. Der 33-jährige Patient möchte den Zahn nicht verlieren.
Die Messaufnahme von 6.9.2007 zeigt, dass eine Perforation vorliegt:
Am 24.9.2007 werden zwei Kanäle wurzelgefüllt und ein galvanisches Stiftelement in die dritte Wurzel eingebracht. Am 17.12.2007 wird der dritte Kanal gefüllt.
Von Juni bis Juli 2008 erfolgen 10 Sitzungen mit intraoraler Ozonbehandlung des Zahnes, da immer noch eine Aufbissempfindlichkeit vorhanden ist sowie eine Schwellung mit periodischer Sekretbildung in der Umschlagfalte.
Am 18.11.2008 berichtet der Patient: 6 Wochen nach Abschluss der Ozontherapie sei kein Schmerz beim draufbeißen zu spüren gewesen. Der Orotox-Test zeigt einen Toxinwert von 3.
Am 4.11.2010 zeigt sich ein weiterer Rückgang der Osteolyse an beiden Wurzeln und in der Wurzelgabelung. Der Patient ist anhaltend beschwerdefrei. Ob sich eine weitere Knochenregeneration ergibt, bleibt vorläufig abzuwarten. In der Störfelddiagnostik ergab sich keine zahn- bzw. kieferspezifische Belastung.
Am 29.10.2012 zeigt sich ein weitere Resorption des überfüllten Wurzelfüllmaterials, allerdings ist der Bereich der Transluzenz an den Wurzelspitzen und in der Wurzelgabelung im Vergleich zur Situation vor zwei Jahren unverändert. Eine weitere Verbesserung wäre unter Umständen mittels chirurgischer Intervention möglich. Wegen Beschwerdefreiheit zögert der Patient, dieser Option zuzustimmen.
Im Jahr 2014 zeigte sich, dass keine weitere Ausheilung erfolgt war. Der Zahn war jedoch beschwerdefrei. Eine Nachbehandlung durch z.B. Ozon fand keine Zustimmung des Patienten. Angesichts des „hoffnungslosen“ Anfangsbefundes ist dies trotzdem ein spektakulär zu nennender Beleg für die Möglichkeiten der Zahnerhaltung durch die Depotphorese.
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