Vorsorge und Ersttherapie bei Viruserkrankungen

Ist die Impfung alternativlos?

Ist ein Schutz  gegen Sars-Covid-19 durch Nasen- und Mundspülung erreichbar ?

Welche Wirkstoffe kommen in Frage?

In der S1-Leitlinie vom September 2020 unter Punkt 7.3 Behandlungskautelen sind 1-1,5% H2O2 (-) und 0.2% Povidone-Jod (-) als “ohne Zulassung als Mundspüllösung” gekennzeichnet.

In der neuen und überarbeiteten Version der Leitlinie werden PVP-I Präparate, wie z.B. Betaisodona® Mund-Antiseptikum, als zugelassene Arzneimittel revidiert. Wer weiß das? Wer wendet diese Arzneimittel an?

PVP-Jod ist in sehr niedriger Konzentration (0,3-0,5%) im Gegensatz zum Originalpräparat (ca. 10%) wesentlich wirksamer. Dies liegt daran, dass das chemische Gleichgewicht bei der sehr niedrigen Konzentration in Richtung Jod-Freisetzung (als wirksamen Bestandteil) verschoben ist.

Es ist richtig, dass sich die Anzahl der in Lösung befindlichen Iod-Ionen mit zunehmender Verdünnung erhöht. Es stellt sich ein Gleichgewicht des PVP-I Komplexes ein, da Jod weiter aus dem Komplex freigesetzt wird.  Bei einer 10%igen PVP-I-Lösung, die auf 0,1% herunterverdünnt wird (1 : 100 Verdünnung), erhöht sich der Anteil an freiem Iod von 2ppm – 24ppm auf das 12fache an freiem Iod. Die maximale Konzentration an freiem Iod ist bei einer Verdünnung von ca. 0,1% erreicht und nimmt dann graduell bei weiterer Verdünnung ab. PVP-I-Produkte sind hoch effektiv mit einer Einwirkzeit von 30 Sekunden, sowohl konzentriert als auch in einer Verdünnung von 1:10. Es ist allerdings so, dass Verdünnungen nicht so stabil sind und zügig verbraucht werden sollten. Eine genaue Definition zur Dauer des „Stehenlassens“ kann generell nicht gegeben werden, da dies von mehreren Faktoren beeinflusst wird:  Verdünnung, Temperatur, pH-Wert und Osmolalität.

Es gibt keine Hinweise auf auftretende Überempfindlichkeiten bei PVP-I bei Dauergebrauch. Überempfindlichkeitsreaktionen treten selten (≥ 1/10.000 bis < 1/1000) und anaphylaktischer Schock tritt sehr selten (< 1/10.000) auf.

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