J. Rose zur BKK Provita – COVID-19-Studie : Wann werden unerwünschte Ereignisse diskutiert und wann nicht?

Dr. Jessica Rose ist eine kanadische Forscherin mit einem Bachelor-Abschluss in angewandter Mathematik und einem Master-Abschluss in Immunologie von der Memorial University of Newfoundland. Am 4. 3. veröffentlichte sie einen Newsletter betitelt: “Einige Daten von Versicherungsgesellschaften aus Deutschland – Erläuternde Auswertungen des Schreibens an das Paul-Ehrlich-Institut vom 21. Februar 2022”. Ich habe diesen Beitrag übersetzt und einige Hervorhebungen vorgenommen.

Die BKK Provita ist eine deutsche Krankenkasse. Kürzlich enthüllte ein Vorstandsmitglied, (der Vorsitzende Andreas Schöfbeck) Daten, die darauf hindeuten, dass unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit den COVID-19-Injektionsprodukten weit häufiger sind als die vom Paul-Ehrlich-Institut (deutsche Bundesbehörde und medizinische Aufsichtsbehörde) berichteten unerwünschten Ereignisse . Damit wurde bekräftigt, dass eine große Kluft besteht zwischen dem, was Menschen in Bezug auf Schäden tatsächlich widerfährt, und dem, was gemeldet wird.

Wörtlich aus der Pressemitteilung vom 25. Februar 2022:
„Als Betriebskrankenkasse mit der gesetzlichen Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern, hat ihr Vorstand umfangreiche Datenprüfungen durchführen lassen, die den bisherigen Impfprozess für den der COVID-19-Impfungen unter abrechnungs-technischen Gesichtspunkten näher beleuchtet.

Die Datenbasis für unsere Auswertung sind die Abrechnungsdaten der Ärzte. Unsere Stichprobe ist aus der anonymisierten Datenbank der Betriebs-krankenkassen genommen. Die Stichprobe umfasst 10.937.716 Versicherte (Stichtag: 21. Februar 2022). Bislang liegen uns die Abrechnungsdaten der Ärzte für das erste Halbjahr 2021 und etwa die Hälfte für das dritte Quartal 2021 vor.

Die folgenden gültigen ICD-Codes für Impfnebenwirkungen wurden bei der Auswertung herausgefiltert:
– T88.1: “Sonstige Komplikationen nach Impfung, nicht anderweitig klassifiziert”¹
– T88.0: “Infektion nach Impfung”
– U12.9*: Dieser spezielle Code ist neu: “U12.9 COVID-19 Impfstoffe mit unerwünschten Wirkungen bei therapeutischer Anwendung, nicht spezifiziert” unter “Vorläufige Zuordnung neuer Krankheiten unklarer Ätiologie oder Notfallanwendung U00-U49″²
– Y59.9**: Dieser spezielle Code ist neu: “Andere und nicht spezifizierte Impfstoffe und biologische Substanzen” oder “Komplikationen aufgrund von Impfstoffen oder biologischen Substanzen”³

Bei der Auswertung wurde jede Person nur einmal erfasst.“

*N.B. Ich finde es beunruhigend, dass weder U12.9 noch Y59.9 in der aktualisierten ICD-10-Datenkodeliste zu finden sind.⁴

**Ich musste diese 2 Codes auf obskuren ausländischen Websites finden. Mir scheint, dass beide ausdrücklich im Zusammenhang mit den COVID-19-Produkten relevant sind und daher in der aktualisierten ICD-10data-Kodeliste enthalten sein sollten. Die Einträge der Gruppen Y39-Y61 werden einfach weggelassen. Und die Tatsache, dass der Code, der auf eine ursächliche Wirkung von Impfstoffen hinweist, in der aktualisierten ICD10data-Codeliste gänzlich fehlt, erscheint mir sehr suspekt.

Hier sind die 4 Diagramme, die die Daten pro Quartal für jeden einzelnen ICD10data-Code zeigen. Die Daten sind auch hier veröffentlicht.

In diesem ersten Fall (Diagramm) unten ist ein deutlicher Anstieg der Meldungen über Komplikationen nach einer Injektion für 2021 zu erkennen. Die durchschnittliche Zahl der Meldungen dieser Art für alle Quartale in den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.171, und die durchschnittliche Zahl der Meldungen dieser Art für die 2 Quartale, die für 2021 gemeldet werden, beträgt 65.150. Das bedeutet, dass die Zahl der Meldungen im Vergleich zwischen 2019 und 2020 und 2021 um 1.955 % gestiegen ist. Das ist seltsam. Welche “Impfungen” wurden im Jahr 2021 hauptsächlich verabreicht, die es 2019 und 2020 nicht gab?

In diesem zweiten Fall (siehe Grafik unten) ist ein deutlicher Anstieg der Meldungen über “Infektionen nach Impfungen” im Jahr 2021 festzustellen. Die durchschnittliche Anzahl der Meldungen dieser Art für alle Quartale für 2019 und 2020 beträgt 166 und der Durchschnitt für die 2 hier berichteten Quartale für 2021 beträgt 578. Das bedeutet, dass es im Vergleich zwischen 2019 und 2020 und 2021 einen Anstieg der Meldungen über Infektionen nach der Injektion um 248 % gibt.

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Dieser dritte Fall ist für mich nicht besonders interessant, da es vor 2021 keine COVID-19-Intervention in Form von Injektionen gab. Dennoch liegen mir Diagramme vor, die diese Art von Trend für unerwünschte Ereignisse in VAERS im Zusammenhang mit den injizierbaren COVID-19-Produkten im Vergleich zu allen anderen Impfstoffen in den letzten 30 Jahren bestätigen.

U12.9*: Dieser spezielle Code ist neu: “U12.9 COVID-19-Impfstoffe mit unerwünschten Wirkungen bei therapeutischer Anwendung, nicht spezifiziert” unter “Vorläufige Zuordnung neuer Krankheiten unklarer Ätiologie oder Notfallverwendung U00-U49”.

In diesem vierten Fall (siehe Grafik) ist ein deutlicher Anstieg der unerwünschten Nebenwirkungen von “biologisch aktiven Substanzen” im Jahr 2021 zu verzeichnen. Auch hier beträgt die durchschnittliche Anzahl der Meldungen dieser Art für alle Quartale in den Jahren 2019 und 2020 179 und der Durchschnitt für 2021 liegt bei 529. Damit gibt es einen Anstieg der Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Verabreichung biologisch aktiver Substanzen im Jahr 2021 um 196%.

Y59.9**: Dieser spezielle Code ist neu: “Andere und nicht spezifizierte Impfstoffe und biologische Substanzen” oder “Komplikationen aufgrund von Impfstoffen oder biologischen Substanzen”

Das Ergebnis unserer Datenanalyse haben wir dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als oberster Behörde für Impfstoffsicherheit mitgeteilt, da die Zahl der von uns behandelten Fälle für den gesamten Zeitraum (Q1 bis Mitte Q3) in Relation zur Zahl der Versicherten signifikant zu der vom PEI im aktuellen Sicherheitsbericht vom 07.02.2022 für den Zeitraum 27.12.2020 bis 31.12.2021 angegebenen Zahl von 244.576 Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen war.

Dazu sehen wir uns im Rahmen des gesetzlichen Auftrags verpflichtet. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Seite 39 des Sicherheitsberichts des PEI zur Methodik der Datenerhebung im PEI.

Die BKK ProVita interpretiert diese Daten nicht. Vielmehr sucht sie den Kontakt zu den zuständigen Behörden, Kammern und Verbänden. Um das PEI bei seiner enorm wichtigen Aufgabe in jeder erdenklichen Weise zu unterstützen, hat der Vorstand für die kommende Woche selbstverständlich ein ausführliches Datengespräch mit dem PEI vereinbart. Die BKK ProVita möchte alle Krankenkassen mit gesetzlichem Auftrag ermutigen, ihrem Beispiel zu folgen und die eigenen Datenbanken zum Wohle der Versicherten entsprechend auszuwerten.

Die BKK ProVita distanziert sich klar von den zweifelhaften Aussagen des Virchowbundes in seiner Pressemitteilung vom 24. Februar 2022.

(Dr.) Dirk Heinrich als Bundesvorsitzender des Virchowbundes hat zu keinem Zeitpunkt mit dem Verwaltungsrat der BKK ProVita kommuniziert oder Einblick in die Datenanalyse verlangt. Nur eine seriöse und sachliche Datenanalyse kann der Impfstoffsicherheit und damit der Gesundheit der Versicherten dienen. Polemische Aussagen lehnen wir als ungeeignetes Mittel der Auseinandersetzung ab. Für die Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe ist allein das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.

Die Position des Paul-Ehrlich-Instituts ist klar und deutlich: Es distanziert sich von nachträglichen Verwicklungen, nachdem ein klares Problem bei der Meldung von unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit den COVID-19-Injektionspräparaten aufgedeckt worden ist.

“Unsere Analyse zeigt, dass wir es mit einer klaren Untererfassung zu tun haben. Nach unseren Berechnungen halten wir bis heute 400.000 Arztbesuche unserer Versicherten aufgrund von Impfkomplikationen für realistisch. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung läge dieser Wert bei drei Millionen.”

Bei der Frage, warum es zu dieser massiven Untererfassung kommen kann, nennt Schöfbeck das Meldesystem als Problem.

“Ärzte werden nicht dafür bezahlt, Nebenwirkungen von Impfungen zu melden. Gleichzeitig ist dieser Prozess sehr zeitaufwendig. Es ist einfach unmöglich, alles zu melden.”

Schöfbeck hat sich mit seinen Erkenntnissen an verschiedene Institutionen gewandt, unter anderem an die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, den Spitzenverband der Krankenkassen und die Ständige Impfkommission.

Nachbemerkung (NG):

Wen wundert folgende Pressemitteilung: „Auf seiner Sitzung am 01.03.2022 hat der Verwaltungsrat der BKK ProVita beschlossen, sich mit sofortiger Wirkung vom bisherigen Vorstand Andreas Schöfbeck zu trennen. Die Führung der BKK ProVita geht nahtlos in die Hände von Walter Redl über, dem langjährigen Stellvertreter des bisherigen Vorstandes.“ (https://bkk-provita.de/aktuelles/wechsel-an-der-spi-ze-der-bkk-provita/)

Natürlich hat die ICD-Codierung nichts mit einer Meldung an das PEI zu tun. Erstere ist bezahlte Pflichtroutine, die zweite Mehrarbeit zum Nulltarif ohne Aussicht auf Lorbeeren. Warum aber bei einer Impfaktion mit unerprobten Impfstoffen in bislang nicht gekanntem Ausmaß nicht von vorneherein geplant wurde, ICD-Diagnosen systematisch zu erfassen und aufzubereiten, um das Impfgeschehen besser statistisch bewerten zu können, ist unerfindlich. Auch eine Verknüpfung mit den Daten der EudraVigilance könnte aufschlußreich sein. Aber das Phänomen, dass Krankenkassen Daten ihrer Versicherten sammeln um sie dann unausgewertet als Müll zu entsorgen gibt es nicht erst seit Covid-19.

Quellen
1 https://www.icd10data.com/ICD10CM/Codes/S00-T88/T80-T88/T88-

2 https://www.ons.gov.uk/aboutus/transparencyandgovernance/freedomofinformationfoi/deathsandadversereactionsfollowingthecovid19vaccine

3 https://gesund.bund.de/en/icd-code-search/y59-9

4 https://www.icd10data.com/ICD10CM/Codes 19.03.2021 – Die Weltgesundheitsorganisation hat am 19.3.2021 zwei neue Kodes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Schutzimpfung eingeführt.  ( vgl. auch: PraxisNachrichten: WHO legt neue Kodes für Post-COVID-19-Zustände fest (Stand: 20.11.2020) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat nach diesen Vorgaben die ICD-10-GM angepasst und folgende Schlüsselnummern belegt: U11.9 für eine Impfung gegen COVID‐19 und U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung. Warum J. Rose keinen direkten Zugriff auf diese Nummern hatte ist für mich nicht nachvollziehbar.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Quelle: Unacceptable Jessica © 2022 Jessica Rose
548 Market Street PMB 72296, San Francisco, CA 94104

Vgl. auch:

https://www.legitim.ch/post/eklat-im-bundestag-bkk-daten-zeigen-dass-die-arbeitsunf%C3%A4higkeit-bei-den-geimpften-explodiert

https://www.florianschillingscience.org/post/brief-der-bkk-provita-an-das-paul-ehrlich-institut